Cabka kündigt Tagesordnung für die JHV am 30. Mai 2024 an

(SeaPRwire) –   Amsterdam, 18. April 2024. Cabka N.V. (zusammen mit seinen Tochtergesellschaften „Cabka“ oder das „Unternehmen“), ein auf die Umwandlung schwer recycelbarer Kunststoffabfälle in innovative wiederverwendbare Transportverpackungen (RTP) spezialisiertes Unternehmen, börsennotiert an der Euronext Amsterdam, lädt seine Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung (der „Hauptversammlung“) des Unternehmens ein, die am Donnerstag, den 30. Mai 2024 um 14.00 Uhr MESZ stattfindet.

Das Unternehmen freut sich darauf, seine Aktionäre persönlich im Crown Plaza Amsterdam South, Zimmer „Times Square“, George Gershwinlaan 101, 1082 MT Amsterdam, Niederlande, begrüßen zu dürfen. Die Registrierung für den Zugang zur Hauptversammlung beginnt um 13:00 Uhr MESZ. Die Sprache der Hauptversammlung ist Englisch.

 

AGENDA

1. Eröffnung

2. Geschäftsjahr 2023

(a)      Geschäftsbericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

(b)     Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 (Beratungsabstimmungspunkt)

(c)      Feststellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 einschließlich der Verwendung des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2023 (Abstimmungspunkt)

(d)      Ausschüttung in Bezug auf das Geschäftsjahr 2023 und damit verbundene Satzungsänderungen (Abstimmungspunkt)

3. Entlastung

(a)      Entlastung der Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2023 (Abstimmungspunkt)

(b)      Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023 (Abstimmungspunkt)

4. Wiederbestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 (Abstimmungspunkt)

5. Satzungsänderung (Abstimmungspunkt)

6. Genehmigung des Vorstands, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, Stammaktien zurückzukaufen (Abstimmungspunkt)

7. Benennung des Vorstands, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, als zuständiges Organ für (i) die Ausgabe von Stammaktien und (ii) die Beschränkung oder den Ausschluss von Bezugsrechten bei der Ausgabe von Stammaktien (Abstimmungspunkt)

8. Geschäftsbericht

9. Sonstiges

10. Schließung

 

BEGRÜNDUNG ZUR TAGESORDNUNG

Tagesordnungspunkt 2(a): Geschäftsbericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Präsentation des Vorstands über die Leistung des Unternehmens im Jahr 2023 und Erörterung des in englischer Sprache verfassten Jahresberichts des Vorstands, der im Jahresbericht 2023 (der auf unserer Website zu finden ist: ) enthalten ist.

Tagesordnungspunkt 2(b): Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 (Beratungsabstimmungspunkt)

Gemäß § 2:135b Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs wird der Vergütungsbericht jährlich der Hauptversammlung zur beratenden Abstimmung vorgelegt. Im Vergütungsbericht wird über die Umsetzung und Durchführung der Vergütungsrichtlinien des Vorstands und des Aufsichtsrats (die Vergütungsrichtlinien (welche Vergütungsrichtlinien sowohl Richtlinien als auch Richtlinien enthalten)) während des Geschäftsjahres 2023 berichtet, der auf unserer Website zu finden ist: ). Der Vergütungsbericht ist auf den Seiten 83 – 90 des Jahresberichts 2023 enthalten. Die Aktionäre werden gebeten, für diesen Vergütungsbericht zu stimmen.

Tagesordnungspunkt 2(c): Feststellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 einschließlich der Verwendung des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2023 (Abstimmungspunkt)

Es wird vorgeschlagen, den vom Vorstand aufgestellten und im Jahresbericht 2023 enthaltenen Jahresabschluss und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 zu genehmigen. Der Jahresabschluss wurde in englischer Sprache erstellt und die Prüfung wurde von
BDO Audit & Assurance B.V. durchgeführt.

Der Jahresabschluss des Unternehmens für das Geschäftsjahr 2023 weist einen Nettoverlust von EUR 1.375.000,00 aus. Mit der Annahme des Jahresabschlusses des Unternehmens wird auch beschlossen, den Nettoverlust für das Geschäftsjahr 2023 den kumulierten Verlustvorträgen zuzuweisen.

Tagesordnungspunkt 2(d): Ausschüttung in Bezug auf das Geschäftsjahr 2023 und damit verbundene Satzungsänderungen (Abstimmungspunkt)

Wie in der Pressemitteilung vom 19. März 2024 angekündigt und in Übereinstimmung mit der Satzung des Unternehmens wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgeschlagen, an die Inhaber von Stammaktien einen Gesamtbetrag von EUR 0,15 pro Stammaktie in bar in Form einer Kapitalrückzahlung auszuschütten. Dies impliziert einen Beschluss, das Kapital des Unternehmens (kapitaalvermindering) formell zu reduzieren, der nach Abschluss eines formellen Kapitalherabsetzungsprozesses einschließlich einer zweimonatigen Widerspruchsfrist für Gläubiger (crediteurenverzet) durchgeführt wird.

Um eine Ausschüttung in Form von zurückgezahltem Kapital vornehmen zu können, müssen zwei aufeinanderfolgende Änderungen der aktuellen Satzung des Unternehmens vorgenommen werden, indem zunächst der Nennwert der Aktien um EUR 0,15 erhöht wird, wodurch das ausgegebene Aktienkapital des Unternehmens zu Lasten der für niederländische Steuerzwecke anerkannten Gewinnrücklage erhöht wird, und zweitens durch Herabsetzung des Nennwerts der Aktien auf den aktuellen Nennwert, wodurch das ausgegebene Aktienkapital des Unternehmens verringert wird, wobei die Verringerung des Nennwerts der Stammaktien an die Aktionäre für den zurückgezahlten Kapitalteil der Ausschüttung gezahlt wird und die Verringerung des Nennwerts der Vorzugsaktien der allgemeinen Gewinnrücklage (algemene agioreserve) des Unternehmens zugewiesen wird. Es wird auf die Texte der Änderungsvorschläge zur Satzung in englischer und niederländischer Sprache verwiesen, die auf der Website eingesehen werden können.

Folglich besteht der Vorschlag aus drei Teilen:

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  1. Der Vorschlag, eine Ausschüttung wie oben dargelegt vorzunehmen;
  2. Der Vorschlag, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Satzung des Unternehmens durch eine Erhöhung des Nennwerts der Aktien von 0,01 EUR auf 0,16 EUR zu ändern, wodurch das ausgegebene Aktienkapital des Unternehmens zu Lasten der für niederländische Steuerzwecke anerkannten Gewinnrücklage erhöht wird; und
  3. Der Vorschlag, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Satzung des Unternehmens durch eine Herabsetzung des Nennwerts der Aktien von 0,16 EUR auf den aktuellen Nennwert von 0,01 EUR zu ändern, wodurch das ausgegebene Aktienkapital des Unternehmens verringert wird, wobei die Verringerung des Nennwerts der Stammaktien an die Aktionäre für den