(SeaPRwire) – Deutsche Ermittler verzichten auf die Strafverfolgung von Alisher Usmanov, die Wiederaufnahme der Ermittlungen ist ausgeschlossen
FRANKFURT und MÜNCHEN, Deutschland, 20. November 2024 — Als Reaktion auf Medienanfragen bestätigen Alisher Usmanovs Rechtsvertreter bei Wannemacher & Partner Rechtsanwälte:
Mit Verfügung vom 8. November 2024 teilte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main den endgültigen Verzicht auf die öffentliche Anklage im Verfahren gegen Herrn Alisher Usmanov mit. Die Ermittlungen wurden nach Erhalt einer mit der Generalstaatsanwaltschaft vereinbarten freiwilligen Zahlung, die teilweise der Unterstützung wohltätiger Zwecke dient, im Einvernehmen mit ihm gemäß § 153a Abs. 1 Satz 2 StPO eingestellt.
Die Einstellung der Ermittlungen nach dieser Rechtsvorschrift stellt kein Schuldeingeständnis dar. Die Zahlung stellt zudem keine Geldstrafe oder sonstige Strafe dar, und die Unschuldsvermutung bleibt bestehen. Gemäß § 153a Abs. 1 Satz 5 StPO ist die Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen Herrn Usmanov wegen dieser Verdachtsmomente ausgeschlossen.
Rechtsanwälte
Uwe Lehmbruck
Markus Gotzens
*Quelle Wannemacher & Partner Rechtsanwälte
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