(SeaPRwire) – Finanzierung gemeinsam geleitet von Ferring Ventures S.A. und Apeiron Investment Ltd. unter Beteiligung neuer und bestehender auf das Gesundheitswesen fokussierter institutioneller Investoren, darunter Ally Bridge Group und ADAR1
NEW YORK und AMSTERDAM, 01. Juli 2025 — (NASDAQ: ATAI) („atai“), ein biopharmazeutisches Unternehmen im klinischen Stadium mit der Mission, hochwirksame Behandlungen für psychische Erkrankungen zu entwickeln, um die Patientenergebnisse zu verbessern, gab heute bekannt, dass es Abonnementvereinbarungen über den Kauf von 18.264.840 Stammaktien von atai mit einem Nennwert von 0,10 € pro Aktie („Common Shares“) und Pre-Funded Warrants zum Kauf von 4.566.210 Common Shares (die „Pre-Funded Warrant“) abgeschlossen hat. Es wird erwartet, dass die Finanzierung einen Bruttoerlös von ca. 50 Millionen US-Dollar erzielt, vor Abzug der Gebühren der Platzierungsagenten und anderer Ausgaben. Die Nettoerlöse aus der Finanzierung sollen von atai für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden, einschließlich Betriebskapital und zur Förderung der klinischen Entwicklung der Produktkandidaten und Programme des Unternehmens. Die Privatplatzierung unterliegt bestimmten Abschlussbedingungen, einschließlich des Ablaufs der Wartefrist gemäß dem Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act von 1976 (dem „HSR Act“) im Zusammenhang mit der erwarteten Einreichung durch Christian Angermayer in Verbindung mit der Investition von Apeiron in diese Finanzierung. Die Finanzierung wird voraussichtlich im dritten Quartal 2025 abgeschlossen.
Die Finanzierung wurde gemeinsam von Ferring Ventures S.A. und Apeiron Investment Group, dem Family Office von atai-Gründer und -Vorsitzendem Christian Angermayer, geleitet, unter Beteiligung neuer und bestehender auf das Gesundheitswesen fokussierter institutioneller Investoren, darunter Ally Bridge Group und ADAR1.
Herr Angermayer kommentierte: „Mit dieser Finanzierung ist atai gut positioniert, um seine Bemühungen zu beschleunigen und sein Ziel zu erreichen, neue therapeutische Optionen für Personen mit ernsthaften psychischen Problemen bereitzustellen. Wir sind zuversichtlich, dass diese Studienergebnisse eine solide Diskussion mit der FDA unterstützen und uns ermöglichen werden, Anfang 2026 einen klaren Phase-3-Plan zu haben. Ich bin besonders dankbar für die wiederholte Unterstützung von Ferring Ventures. Ihr tiefes Verständnis von Kommerzialisierung, Marktdynamik und dem Aufbau und Betrieb effektiver Vertriebsteams ist von unschätzbarem Wert für atai, während es sich darauf vorbereitet, sich im Laufe der Zeit von einem Biotech-Unternehmen im klinischen Stadium zu einem vollständig integrierten kommerziellen Unternehmen zu entwickeln.“
Jean-Frederic Paulsen, Vorsitzender, Ferring Ventures S.A., fügte hinzu: „Psychedelika haben ein bemerkenswertes Potenzial als transformative Behandlungsklasse für eine Reihe psychischer Erkrankungen gezeigt. atai hat in diesem Bereich stets Innovation und Fortschritt vorangetrieben, und ich freue mich, unsere Investition zu erweitern, um atai bei der Entwicklung der nächsten Generation von Behandlungen für psychische Erkrankungen zu unterstützen.“
TD Cowen, Leerink Partners, Guggenheim Securities und Berenberg agieren als gemeinsame Lead-Platzierungsagenten für die Privatplatzierung.
Die in der Privatplatzierung ausgegebenen und verkauften Wertpapiere wurden nicht gemäß dem Securities Act von 1933 in seiner geänderten Fassung (dem „Securities Act“) oder den Wertpapiergesetzen irgendeines Staates registriert und werden im Rahmen einer Privatplatzierung unter Berufung auf Abschnitt 4(a)(2) des Securities Act ausgegeben und verkauft. Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, dies erfolgt gemäß einer wirksamen Registrierungserklärung oder einer anwendbaren Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act. atai hat den Käufern in der Privatplatzierung Registrierungsrechte gewährt und zugestimmt, eine Registrierungserklärung bei der Securities and Exchange Commission (der „SEC“) einzureichen, die den Weiterverkauf der in der Privatplatzierung ausgegebenen Stammaktien und der bei Ausübung der in der Privatplatzierung ausgegebenen Pre-Fund-Warrants begebenden Stammaktien registriert. Das Angebot und der Verkauf der den Pre-Funded Warrant zugrunde liegenden Common Shares wurden nicht gemäß dem Securities Act registriert.
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der hierin beschriebenen Wertpapiere dar, noch darf ein Verkauf dieser Wertpapiere in einem Staat oder einer anderen Jurisdiktion erfolgen, in dem oder der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Qualifizierung gemäß den Wertpapiergesetzen eines solchen Staates oder einer anderen Jurisdiktion ungesetzlich wäre.
Über atai Life Sciences
atai ist ein biopharmazeutisches Unternehmen im klinischen Stadium mit der Mission, hochwirksame Behandlungen für psychische Erkrankungen zu entwickeln, um die Patientenergebnisse zu verbessern. Die Pipeline von atai an psychedelika-basierten Therapien umfasst VLS-01 (Buccalfilm DMT) für therapieresistente Depression (TRD) und EMP-01 (orales R-MDMA) für soziale Angststörung, die sich in der klinischen Phase 2 der Entwicklung befinden. Es wird auch ein Medikamentenentwicklungsprogramm vorangetrieben, um neuartige, nicht-halluzinogene 5-HT2AR-Agonisten für TRD zu identifizieren. Diese Programme zielen darauf ab, die komplexe Natur psychischer Gesundheit anzugehen, indem sie kommerziell skalierbare interventionelle Psychiatrie-Therapien anbieten, die sich nahtlos in Gesundheitssysteme integrieren lassen.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 in seiner geänderten Fassung. Wir beabsichtigen, dass solche zukunftsgerichteten Aussagen von den Safe-Harbor-Bestimmungen für zukunftsgerichtete Aussagen erfasst werden, die in Abschnitt 27A des Securities Act und Abschnitt 21E des Securities Exchange Act von 1934 in seiner geänderten Fassung (dem „Exchange Act“) enthalten sind. Die Wörter „glauben“, „können“, „werden“, „schätzen“, „fortsetzen“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „hoffen“, „vorhersehen“, „einleiten“, „könnten“, „würden“, „planen“, „potenziell“, „vorläufig“, „wahrscheinlich“ und ähnliche Ausdrücke sollen zukunftsgerichtete Aussagen kennzeichnen, obwohl nicht alle zukunftsgerichteten Aussagen diese Wörter enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen ausdrückliche oder implizite Aussagen, die unter anderem Erwartungen hinsichtlich des Abschlusses der Privatplatzierungsfinanzierung, einschließlich der Erfüllung und des Zeitpunkts der Abschlussbedingungen, einschließlich der Abschlussbedingungen bezüglich der HSR Act-Einreichung, und Erwartungen hinsichtlich der Verwendung der Erlöse aus der geplanten Finanzierung betreffen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind weder Versprechen noch Garantien, sondern beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den prognostizierten abweichen, einschließlich wichtiger Faktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren“ in unserem jüngsten Jahresbericht auf Formular 10-K, der bei der SEC eingereicht wurde, beschrieben sind, da solche Faktoren von Zeit zu Zeit in anderen Einreichungen von atai bei der SEC aktualisiert werden können. atai lehnt jede Verpflichtung oder Zusage ab, in dieser Pressemitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben.
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