Deutschlands Gesetze zum Waffenbesitz

Nach dem in Deutschland gültigen Waffengesetz braucht man eine Waffenbesitzkarte, um eine Schusswaffe zu besitzen oder zu kaufen. Und einen Waffenschein, um eine geladene Schusswaffe zu benutzen oder zu tragen. Das bedeutet, dass zum Beispiel Sammler nur die erste Karte benötigen. Jäger dagegen brauchen gar keinen Waffenschein, solange sie einen Jagdschein haben und ihre Waffen nur zur Jagd auf Wild verwenden.

Eine Waffenbesitzkarte erlaubt es Waffenbesitzern, eine Schusswaffe nur zu transportieren, nicht aber an sich zu tragen. Das bedeutet, dass sie ungeladen und verschlossen mitgeführt werden muss, wenn sie in der Öffentlichkeit getragen wird, zum Beispiel in einem verschlossenen Koffer. Für Inhaber eines Waffenscheins existiert im deutschen Recht keine Vorschrift, die besagt, ob eine Waffe in der Öffentlichkeit verdeckt oder geladen sein muss oder nicht.

Waffenschrank mit Langwaffen

Das deutsche Waffenrecht regelt auch, wie Waffen verstaut werden müssen

Es gibt auch einen leichter zu erwerbenden kleinen Waffenschein, der für das Führen von Waffen mit geringerer Leistung erforderlich ist, wie zum Beispiel Luftgewehre, Schreckschusspistolen, Leuchtpistolen oder alles, was nur Platzpatronen oder Reizstoffe verschießen kann. Insgesamt können sich die Kosten für einen Antrag, einschließlich der erforderlichen Versicherung, auf rund 500 Euro belaufen.

Welche Waffen sind legal in Deutschland?

Im deutschen Recht wird zwischen Waffen und Kriegswaffen unterschieden, wobei letztere im Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen aufgeführt sind.

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In Deutschland ist es illegal, Kriegswaffen zu besitzen oder zu benutzen. Dazu gehören alle vollautomatischen oder halbautomatischen Gewehre, Maschinengewehre (sofern es sich nicht um Antiquitäten aus dem Zweiten Weltkrieg oder früher handelt) sowie Läufe oder Verschlüsse für solche Waffen. Pump-Action-Schrotflinten sind nach dem Waffengesetz ebenfalls verboten.

Wer darf in Deutschland Waffen besitzen?

Wer einen Antrag auf einen deutschen Waffenschein stellt, muss:

1.) mindestens 18 Jahre alt sein,

2.) die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen

3.) die erforderliche Sachkunde nachweisen

4.) ein Bedürfnis nachweisen und

5.) eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens einer Million Euro nachweisen.

Wie die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nachweisen?

Die örtlichen Behörden sind für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung eines Waffenscheins und damit für die Prüfung der Zuverlässigkeit, der persönlichen Eignung und des Bedürfnisses zuständig. Je nachdem, wo der Antragsteller wohnt, ist entweder das Ordnungsamt oder die Polizei die zuständige Behörde.

Laut Gesetz gelten Antragsteller unter anderem dann als unzuverlässig oder persönlich nicht geeignet, wenn sie:

  • in den letzten zehn Jahren wegen einer Straftat verurteilt worden sind
  • ihre Lebensumstände die Annahme begründen, dass sie leichtfertig mit Waffen umgehen werden
  • Mitglied in einer verbotenen oder verfassungswidrigen Organisation gewesen sind
  • in den letzten fünf Jahren Aktivitäten verfolgt oder unterstützt haben, die eine Gefahr für die auswärtigen Interessen Deutschlands darstellen
  • in den letzten fünf Jahren mehr als einmal in polizeilichen Präventivgewahrsam genommen worden sind
  • alkohol- oder drogenabhängig oder psychisch krank sind

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Darüber hinaus muss jeder, der unter 25 Jahre alt ist und seinen ersten Waffenschein beantragt, eine Bescheinigung über die “geistige Eignung” von einem Amtsarzt oder Psychologen vorlegen.

Wie weisen die Antragsteller ihre Fachkenntnisse nach?

Bewerber um einen Waffenschein müssen eine Prüfung ablegen oder eine gewisse Ausbildung absolvieren, um eine Waffe zu erwerben. Die staatlichen Prüfungen beziehen sich auf die rechtlichen und technischen Aspekte von Schusswaffen, die sichere Handhabung und die Schießfertigkeiten.

Fachkenntnisse können auch durch andere Prüfungen nachgewiesen werden, sofern sie sich auf die gleichen Bereiche beziehen: Dazu gehören Prüfungen für den Jagdschein, Prüfungen für das Büchsenmacherhandwerk oder eine dreijährige Vollzeitbeschäftigung im Waffenhandel.

Auch die Absolvierung bestimmter Lehrgänge im Umgang mit Schusswaffen, die mit einer Prüfung abschließen, wird als Sachkunde anerkannt. Darüber hinaus können auch staatlich anerkannte Schießsportverbände eigene Prüfungen abnehmen.

Wie weisen Antragsteller ein Bedürfnis nach?

Das Gesetz besagt, dass Bewerber um einen Waffenschein ein gewisses Bedürfnis nachweisen müssen, und definiert dies als “persönliche oder wirtschaftliche Interessen, die eine besondere Anerkennung verdienen, vor allem als Jäger, Sportschütze, traditioneller Schütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionsexperte, gefährdete Person, Waffenhersteller, Waffenhändler oder Sicherheitsunternehmen”.

Auch Personen, die nachweislich ein ungewöhnlich hohes Risiko haben, Opfer einer Straftat zu werden, kann ein Bedürfnis für den Besitz einer Schusswaffe eingeräumt werden.

Auch Mitglieder von Schießsportverbänden und -vereinen können das Bedürfnis für einen Waffenschein nachweisen, wenn sie eine Bescheinigung einer Vereinigung traditioneller Schützen vorlegen, in der bestätigt wird, dass sie diese Waffen zur Pflege einer Tradition benötigen.

Der Text wurde aus dem Englischen adaptiert. In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass Jäger in Deutschland einen Waffenschein besitzen müssen. Tatsächlich brauchen sie einen Jagdschein. Das wurde nun korrigiert.