Meinung: Manuel Gräfe, der Bosman der Schiedsrichter

Manuel Gräfe könnte für die Fußball-Schiedsrichter das werden, was Jean-Marc Bosman 1995 für die Spieler geworden ist. Der Belgier Bosman setzte damals vor dem Europäischen Gerichtshof die Ablösefreiheit für Fußball-Profis nach dem Auslaufen ihres Vertrages durch und gleichzeitig die Abschaffung von Ausländer-Restriktionen innerhalb der Europäischen Union. Das Bosman-Urteil brachte tiefgreifende Veränderungen für das Gesamtsystem Profifußball.

Gräfe hat nun in einem Urteil des Landgerichts Frankfurt mit seiner Forderung nach Aufhebung der Altersgrenze für Profi-Schiedsrichter beim Deutschen Fußballbund (DFB) recht bekommen. Diese Grenze ist zwar nicht explizit in den Statuten des Verbandes geregelt, jedoch sind in den vergangenen fast 40 Jahren keine Schiedsrichter in der Fußball-Bundesliga eingesetzt worden, die das 47. Lebensjahr überschritten hatten.

Jemanden, wie es der DFB bei Gräfe getan hat, wegen seines Alters bei Spieleinsätzen nicht mehr zu berücksichtigen, steht jedoch Paragraph 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) entgegen, das unter anderem eine Benachteiligung wegen des Alters verhindern soll.

Profiteure sind die anderen

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DW-Redakteur Oelmaier: Gräfe wie Bosman

Tatsächlich gibt keinen logisch nachvollziehbaren Grund, warum ein Schiedsrichter ausgerechnet mit 48 Jahren nicht mehr bundesligatauglich sein sollte – es sei denn, seine Fitness oder seine Leistungen auf dem Platz sind nicht mehr gut genug. Die Schiedsrichter, die vom DFB im Profifußball eingesetzt werden, müssen einmal jährlich einen Leistungstest absolvieren. Dadurch war schon immer gewährleistet, dass die Unparteiischen die körperlichen Voraussetzungen erfüllen.

Eine Altersgrenze hätte also schon vor daher obsolet sein müssen. Wer die Kriterien nicht erfüllt, ist raus, egal ob mit 28, 38 oder eben 48 Jahren. Und wer ihn mit 58 noch besteht und sich bei der Spielleitung keine Fehler leistet, sollte das Recht haben, auch in diesem “hohen Alter” weiter in der Bundesliga pfeifen zu dürfen.

Das Urteil durch das Landgericht Frankfurt hat daher richtungsweisenden Charakter. Der DFB wird wohl nicht umhin kommen, seine Alters-Obergrenze zu kippen. Allerdings wird Gräfe selbst davon wohl nichts mehr haben. Das Gericht hat ihm eine finanzielle Entschädigung zugesprochen, aber eine Rückkehr in den Profifußball wird es für den inzwischen 49-Jährigen wohl nicht geben. Andere Referees, allen voran der heute 47-jährige Felix Brych, werden eher die Profiteure sein, weil der Verband bei Ihnen die Ausnahme machen könnte, die er Gräfe verweigerte.

Dass andere mehr vom Urteil profitieren als der Kläger selbst, war auch im Fall Bosman schon so. Der Belgier galt ab dem Moment, in dem er seine Klage eingereicht hatte, durch die zwei zentrale Eckpfeiler des bisherigen Transfersystems zu Fall gebracht wurden, als Persona non grata. Obwohl mit 24 Jahren in der Blüte seiner sportlichen Leistungsfähigkeit, bekam er nie wieder einen Profivertrag und lebt heute von Sozialhilfe und Zuwendungen der Spielergewerkschaft. Viele seiner Nachfolger auf dem Platz machte er dagegen zu Multimillionären.