Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy soll Fußfessel tragen

Ein Berufungsgericht in Paris hat die dreijährige Haftstrafe für Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy bestätigt, von der er ein Jahr mit einer elektronischen Fußfessel zu Hause verbüßen muss. Die anderen beiden Jahre sind zur Bewährung ausgesetzt. Der 68-Jährige wurde zudem für drei Jahre von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen. Seine Anwältin sprach von einer “verblüffenden” Entscheidung und kündigte an, gegen das Urteil weiter juristisch vorzugehen.

Gericht: Sarkozy wollte Richter bestechen

Das Berufungsgericht bestätigte zudem die Haftstrafen für Sarkozys langjährigen Anwalt Thierry Herzog und den Ex-Richter Gilbert Azibert. Staatsanwalt Yves Micolet hatte während des Prozesses von einer “Affäre von beispiellosem Ausmaß während der Fünften Republik” gesprochen. Der Skandal erschüttere “nicht nur unsere Demokratie, sondern untergräbt auch ihre Grundfeste”.

Sarkozy, Herzog und Azibert waren in erster Instanz im März 2021 zu drei Jahren Haft verurteilt worden, wovon zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Sarkozy den damaligen Richter mit der Aussicht auf einen Posten in Monaco bestechen wollte, um an vertrauliche Information zu gelangen.

Sarkozy sollte bei Postengeschacher behilflich sein

Die Affäre war 2014 zufällig durch das Abhören einer Telefonverbindung zwischen Sarkozy und dessen Anwalt ans Licht gekommen. Dabei stießen die Ermittler nach Darstellung der Anklage auf einen “Korruptionspakt” zwischen dem Präsidenten und den beiden Mitangeklagten.

Nach Überzeugung der Richter des ersten Verfahrens hatte Sarkozy den Richter am Obersten Gerichtshof bestochen, um Informationen zu einem gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahren zu erhalten. Im Gegenzug soll er ihm Hilfe versprochen haben, einen begehrten Posten in Monaco zu bekommen. Dies geschah zwei Jahre nach dem Ende von Sarkozys Amtszeit, der von 2007 bis 2012 Präsident war.

Der Richter hatte den Posten letztlich nicht bekommen, und Sarkozy hatte keine Informationen erhalten, die ihm etwas genutzt hätten – aber die Richter betonten, dass es nicht auf das Ergebnis, sondern auf die Absicht ankomme.

Insgesamt drei Prozesse gegen den Ex-Präsidenten

Sarkozy war im September 2021 in einem anderen Verfahren wegen illegaler Wahlkampffinanzierung ebenfalls zu drei Jahren Haft, davon eines ohne Bewährung, verurteilt worden. Auch in diesem Fall soll es ein Berufungsverfahren geben. Es ist für Ende 2023 geplant.

In einer dritten Affäre, in der es um die angebliche Finanzierung seines Wahlkampfs 2007 durch Libyen geht, fordert die Finanzstaatsanwaltschaft die Aufnahme eines Prozesses. Darüber müssen nun die Untersuchungsrichter entscheiden. Der Konservative Sarkozy ist der erste ehemalige Präsident Frankreichs, der wegen Vergehen während und nach seiner Amtszeit zu Haftstrafen verurteilt wurde.

pg/jj (afp, dpa)