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NEOM INVESTMENT FUND COMPANY SCHLIESST INVESTITION IN TECHNOGYM, EINE WELTWEIT FÜHRENDE MARKE FÜR PRODUKTE UND DIGITALE TECHNOLOGIEN FÜR FITNESS, SPORT UND GESUNDHEIT FÜR WELLNESS, ZUR UNTERSTÜTZUNG DER VISION VON NEOM AB
MILAN, Italien, 1. Dezember 2023 – Nach der Ankündigung vom 30. November 2023 teilt NIF Holding (Italien) S.r.l. (der “Käufer“) mit, eine hundertprozentige indirekte Tochtergesellschaft der NEOM Investment Fund Company (“NIF“), die selbst vollständig im Besitz der NEOM Company ist, den Abschluss des beschleunigten Bookbuildings mit Rückkaufoption (das “RABB“) für den Kauf von etwa 8,8 Millionen Stammaktien der Technogym S.p.A. (“Technogym” oder die “Gesellschaft“) von ausgewählten qualifizierten und institutionellen Investoren mit. Darüber hinaus ist der Käufer eine derivative Lösung für den Kauf von etwa 3,3 Millionen Stammaktien (das “Derivat“, zusammen mit dem RABB die “Transaktion“) eingegangen. Der pro Aktie vom Käufer in der Transaktion gezahlte Preis beträgt € 9,20, womit sich der Gesamtwert der Transaktion auf etwa € 111,1 Millionen beläuft.
Nach Abschluss der Transaktion wird der Käufer etwa 6,0% des Aktienkapitals und etwa 4,5% der Stimmrechte von Technogym halten.
NIF glaubt an das Wertschöpfungspotenzial von Technogym aufgrund der langjährigen stetigen Wachstums des Unternehmens und seiner führenden Marktposition weltweit, was durch seine technologisch fortschrittlichen Produktlinien und sein Engagement für Innovation im Bereich Fitness und Gesundheit seit seiner Gründung 1983 getragen wurde.
NIF erkennt das Wachstumspotenzial bei Technogym und diese Transaktion spiegelt das Bekenntnis von NEOM wider, ein neues Modell für nachhaltiges und gesundes Leben zu schaffen. NIF beabsichtigt daher, langfristiger Minderheitsaktionär bei Technogym zu sein.
Der Abschluss dieser Transaktion folgt auf eine Reihe von Investitionen. Diese Investitionen veranschaulichen die Rolle von NIF bei der Unterstützung der Wachstumsstrategien von NEOM in den verschiedenen Sektoren, der Ermöglichung neuer Technologien, der Gründung neuer Unternehmen und der Schaffung von Arbeitsplätzen für eine blühende Wirtschaft in NEOM.
Die Transaktion führt zu keiner Verwässerung der Aktien der derzeitigen Aktionäre der Gesellschaft.
J.P. Morgan SE (“J.P. Morgan“) fungierte als alleiniger Bookrunner für die Transaktion. Rothschild & Co. agierte als alleiniger Finanzberater von NIF.
Der Settlement des RABB ist für den 5. Dezember 2023 vorgesehen.
Anmerkungen zur Pressemitteilung
NEOM Investment Fund Company
Die NEOM Investment Fund Company (“NIF”) ist der strategische Investitionsarm der NEOM Company. Sie soll transformative Veränderungen für eine nachhaltige Zukunft vorantreiben, beschleunigen und fördern. NIF wird den Aufbau und die Entwicklung von NEOM unterstützen und gemeinsamen langfristigen Mehrwert über Sektorprojekte mit Großunternehmen, Innovatoren und der breiteren institutionellen Anlegergemeinschaft schaffen. Ihre Kernaktivitäten umfassen Transaktionen gemeinsam mit den Sektoren und Tochtergesellschaften von NEOM, direkte Investitionen in Pionierunternehmen mit Wachstumspotenzial und Zukunftsbranchen sowie Fundraising auf Projektebene, was letztendlich zu einem strategischen Management des vielfältigen Portfolios kommerzieller Vermögenswerte von NEOM führen wird. Als Katalysator für Veränderungen sucht NIF aktiv nach Möglichkeiten, große Ankerunternehmen in NEOM anzusiedeln sowie nach Moonshot-Technologieinvestitionen, die für einen nachhaltigen Wohlstand erforderlich sind, wenn die Welt mit Herausforderungen beispiellosen Ausmaßes und Komplexität konfrontiert ist.
Weitere Informationen zu NIF finden Sie unter oder besuchen Sie und . Medienanfragen richten Sie bitte per E-Mail an.
Haftungsausschluss
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Im Europäischen Wirtschaftsraum ist diese Ankündigung und das RABB auf qualifizierte Anleger (gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (die “Qualifizierten Anleger“)) beschränkt.
Im Vereinigten Königreich ist diese Ankündigung und das RABB auf qualifizierte Anleger (gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e) der Verordnung (EU) 2017//1129 in der Fassung, die im nationalen Recht des Vereinigten Königreichs aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 gilt) beschränkt, die auch: (A) berufliche Investoren im Sinne von Artikel 19 Absatz 5 der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die “Verordnung“) sind; oder (B) Großunternehmen oder Personen sind, an die sie rechtmäßig verteilt werden kann und die unter die Bedeutung von Artikel 49 Absatz 2 Buchstaben a bis d der Verordnung fallen; und (C) andere Personen, an die eine solche Mitteilung rechtmäßig übermittelt werden kann (diese Personen werden als “relevante Personen” bezeichnet).
Jede in dieser Ankündigung erwähnte Anlage oder Anlageaktivität steht nur qualifizierten Anlegern in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, relevanten Personen im Vereinigten Königreich und Personen in anderen Ländern außerhalb der Vereinigten Staaten zur Verfügung, die gemäß dem anwendbaren Recht zum Verkauf oder zur Veräußerung von Wertpapieren im Rahmen des RABB berechtigt sind. J.P. Morgan behält sich das uneingeschränkte Recht vor, zu bestimmen, wer am RABB teilnehmen darf.
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